Schon wieder ein Chemieunfall:
Um den 20. September 2022 fand ein weiterer massiver Störfall im Chemiewerk United Initiators (UI) in Höllriegelskreuth statt. Betriebliche Probleme führten dazu, dass große Mengen hochgiftiger, teils krebserregender Flüssigkeiten in die betriebseigene Kläranlage geleitet wurden, die daraufhin den Betrieb einstellte. Die Stoffe gelangten danach ungefiltert in die Pullacher und dann Münchener Kanalisation.
Erst durch Bürger, die Feuerwehr, die Stadtwerke München und das Wasserwirtschaftsamt wurde der Störfall aufgedeckt und bearbeitet. Die Bürger wurden weder von der Pullacher Verwaltung noch von deren Bürgermeisterin informiert!
Gemeinderatssitzung vom 22. November 2022:
Erst Monate später, als der Vorfall vor der Gemeinderatssitzung vom 22. November 2022 durchsickerte, gaben Pressesprecher Heller und Bürgermeisterin Tausendfreund beschwichtigende und inhaltsleere Informationen an die Presse weiter.
Münchner Merkur vom 23.11.22: „Chemikalien in Kanalisation gelangt: Vorfall bei UI wird erst jetzt bekannt“. Süddeutsche Zeitung vom 23.11.22: „Giftige Stoffe im Kanal“
Die Geheimhaltung des Vorfalls lässt sich nur damit erklären, dass das höchst umstrittene Bebauungsplan-Verfahren zum Chemiewerk in der Gemeinderatssitzung (22.11.) störungsfrei durch einen Satzungsbeschluss abgeschlossen werden sollte. In der Sitzung erlebte Bürgermeisterin Tausendfreund jedoch ein Debakel: Ihr Satzungsbeschluss wurde mit einer Mehrheit von 16:4 Stimmen von den Gemeinderäten verweigert! Die Weiterbearbeitung wurde auf April 2023 verschoben.
Wir können diesen 16 Gemeinderäten nur unseren Dank für ihre verantwortungsvolle Arbeit aussprechen.
Die BürgerInitiative ist gerne zu einem vorbehaltlosen Dialog mit ihnen bereit, wenn dieser auf einen bürgerfreundlichen Bebauungsplan abzielt.
Juristischer Stand des Bürgerentscheids beim Verwaltungsgericht München: Der Bürgerentscheid wurde in der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts aufgrund eines angeblichen inhaltlichen Fehlers abgelehnt.
Hintergrund war, dass das Verwaltungsgericht behauptet der „Städtebauliche Vertrag“ sei den Bürgern zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung bekannt gewesen. Allerdings wurde der Vertrag erst nach Einreichung aller Unterschriften veröffentlicht. Aufgrund dieser juristischen Haarspalterei liegt der Bürgerentscheid nun der nächsthöheren Instanz im Verwaltungsgericht zur Bearbeitung vor.
Auch das Urteil über das Ratsbegehren steht noch aus: Als Gegenentwurf zum Bürgerentscheid hat der Gemeinderat Pullach ein Ratsbegehren beschlossen. Die BürgerInitiative hat dieses Ratsbegehren der Gemeinde beanstandet, da es das vom Gesetz verlangte Recht auf inhaltliche Sachlichkeit grob verletzt. Das Verwaltungsgericht hat diese Beanstandung noch nicht bearbeitet.
Die Gemeinde fordert die Rücknahme der Klage: Die Gemeinde Pullach fordert, dass die BürgerInitiative ihre Klage gegen das Ratsbegehren bis zum 10. Januar zurückzieht. Es wird behauptet, die BürgerInitiative wolle eine Abstimmung verhindern. Und das, obwohl die BürgerInitiative seit zwei Jahren gegen alle Widerstände einzelner Gemeindevertreter für einen demokratischen Bürgerentscheid kämpft!
Was das bedeutet? Hier wird der Versuch unternommen, mit allen Mitteln und Wegen den Bebauungsplan zeitnah im Interesse der United Initatiors zu verabschieden.
Das Ratsbegehren besteht aus folgenden Aussagen:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach (…) das Bauleitverfahren (…) und die Änderungen des Flächennutzungsplans (…) abschließt und in Kraft setzt, damit …“
1. „das Industrie-Projekt „Big Wings“ nicht auf Basis des geltenden Bebauungsplans genehmigt werden muss.“
Kommentar der BI: Dieses Projekt ist selbst nach Gemeindeaussagen auf geltender Rechtsbasis nicht genehmigungsfähig. Das Projekt was sogar einer der Gründe, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
2. „das bestehende Baurecht nicht erweitert, sondern (…) neu geordnet wird.“
Kommentar der BI: Die Bezeichnung als „Neuordnung“ ist eine reine Täuschung. Aus 60.000 m. sollen 100.000 m. Baurechtsfläche werden, es handelt sich also klar um eine Baurechtserweiterung.
3. „die Gemeinde bzw. die Innovative Energie für Pullach (IEP) dort Flächen für einen Wertstoffhof und den Isartaler Tisch sowie eine Energiezentrale (…) erwerben können.“
Kommentar der BI: Die Gemeinde k.nnte das Gelände auf den bestehenden Grundstücken jederzeit erwerben. Der rechtsgültige, aktuelle Bebauungsplan (von Altbürgermeisterin Würthner) ist für diese Vorhaben geeignet.
4. „Naturschutzflächen neu geschaffen und Waldflächen ausgeglichen und aufgewertet werden“
Kommentar der BI: Diese Aussage widerspricht völlig den tatsächlichen Vorgängen. Im Frühjahr wurden bereits ca. 250 Bäume auf 7.000m. Grund von UI gefällt. Nach Inkraftsetzung des neuen Bebauungsplans droht weitere umfangreiche Vernichtung von bestehenden Waldflächen.
5. „die Verpflichtungen und Erklärungen aus dem Städtebaulichen Vertrag wirksam werden. Da sind Beschränkungen der Lagermengen von Gefahrstoffen, Regelungen zum Naturschutz, Arten- und Klimaschutz, (…) Neubau von Werkswohnungen, Sicherung der Werksfeuerwehr, Lenkung des Lieferverkehrs …“
Kommentar der BI:
· Beschränkung der Lagermengen: Laut Vertragslageplan existiert für >95% des Gesamtgrundstücks keine Beschr.nkung von Lagermengen für Gefahrgüter.
· Regelungen zum Naturschutz: Entgegen den grundlegenden Regeln der bayerischen Bebauungspl.ne wird in den Bebauungsplänen der UI die Regelung zum Naturschutz angeblich separat vereinbart.
· Neubau von Werkswohnungen hei.t in Pullach: Abbruch von bestehenden 20 Werkswohnungen.
· Sicherung der Werksfeuerwehr: Gibt es denn bisher keine funktionierende Werksfeuerwehr?
Tatsächlich wurde die Katastrophe beim letzte Großbrand 2002 von einem Zugführer der S-Bahn entdeckt und somit verhindert!
· Lenkung des Lieferverkehrs ?: Die Lenkung des Lieferverkehrs, mit zukünftig deutlich erhöhten Mengen, kann auch weiterhin weitgehend nur über die Wolfratshauser Stra.e erfolgen (bereits ohne Expansion: An- und Ablieferungsmengen von ca. 6.000 40-Tonnen-LKWs j.hrlich)
Zusätzlich interessant: Nach klarer Einsch.tzung unserer Anw.lte sind alle Pullacher UI-Grundstücke, die in der Hand der US-Briefkastenfirma sind, von sämtlichen oben genannten Vertragsinhalten nicht erfasst.
Deshalb nochmals zur Erinnerung:
Ein Bürgerbegehren ist das rechtmäßige Mittel der direkten Demokratie, das engagierte Bürger in die Hand nehmen (müssen), um ihre Interessen und Werte wirksam einzubringen, wenn sich diese durch ihre Gemeinde nicht zufriedenstellend vertreten sehen – und das ist hier der klare und eindeutige Fall.
Durch unser Engagement konnte die geplante massive Erweiterung des Chemiewerks zu Lasten der Bürger und zu Gunsten eines großen Finanzinvestors bisher nicht durchgesetzt werden.
Es wurde schon viel erreicht! Auf keinen Fall dürfen wir nun nachlassen!
01. Januar 2023, Boeck, von Reitzenstein, Vögl, Adolf