Sehr geehrte Pullacher Bürgerinnen und Bürger,
die BI möchte Sie zu einigen Aspekten in der gemeindlichen Bebauungsplanung informieren:
„Gemeinde“-Anwälte wurden von Anfang an von der UI-Chemiefirma bezahlt
Gegen das Bürgerbegehren und damit gegen eine demokratische Abstimmung der Bürgerarbeiten drei Anwaltskanzleien. Der Öffentlichkeit wurde dabei ein Anwaltsbüro als Gemeindevertretung dargestellt. Diese „Gemeinde“-Anwälte wurden aber von Anfang an von der Firma UI bezahlt. Belegt im StädtebaulichenVertrag Seite 11, Punkt 1: „UI wird die der Gemeinde im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung dargestellten Bauleitplanung entstandenen Kosten für die folgenden Dienstleistungen durch folgende Berater bzw. Planungsbüros erstatten: -DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH -Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München -Döring Spieß Rechtsanwälte.“
Keine Lagerbeschränkungen für hochexplosive Stoffe auf 95 % der bebaubaren Fläche
Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass es künftig eine Lagerbeschränkung für hochexplosive Stoffe von 1600t auf dem Werksareal in Pullach gäbe. Diese Beschränkung ist aber lediglich für einen Grundstücksanteil von etwa 5% geregelt (Seite 5 + Anlage 5 Städteb. Vertrag).
Für die restlichen 95% der bebaubaren Fläche gibt es keinerlei Lagerbeschränkungen: Da diese Flächen neu als Industriebaufläche ausgewiesen werden sowie teilweise als angebliches Gewerbegebiet, fürdas aberChemieproduktion und Chemielagerung ausgewiesen wird(Städteb. Vertrag S. 5, Punkt 1.4), können dort uneingeschränktunbekannte Mengen von hochexplosiven und gefährlichen Chemikalien gelagert werden.
KeineVerträge und Sicherheiten für den IsartalerTisch und den Wertstoffhof
Die Gemeindeverwaltung wirbt mit zweipositiven Aspekten, die sich aus der Bauleitplanung für Pullach ergeben sollen: 1. Erweiterung des Wertstoffhofs, 2. Erweiterung der Pullacher Tafel. Um die Umsetzung dieser Mehrwerte zu garantieren, müssten nach jeder rechtlicherEinschätzung ausgehandelte und unterzeichnete Kaufverträge vorliegen. In der Realität liegen jedoch keine Kaufverträge vor. Zwischen Gemeindeverwaltung und UI bestehen lediglich Absichtserklärungen, die keinerlei Rechtsicherheit bieten. Der propagierte Mehrwert für die Pullacher ist also nicht gesichert.Nachzulesen im Städteb. Vertrag Seite 4, Punkt 4: „Im Rahmen der Umplanung möchtedie Gemeinde des Weiteren im nördlichen Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche „Wertstoffhof“ festsetzen und dort anschließend einen Wertstoffhof errichten; ebenso ist beabsichtigtauf dieser Fläche den „Isartaler Tisch“, einen Bedarfsversorger für Sozialhilfeempfänger, auf einer Geschossfläche von ca. 400 m. unterzubringen.“
Gemeindeverwaltung bleibt weiterhin völlig uneinsichtig gegen eine Bürgerbeteiligung
Die baurechtliche Expertise der BI, die auch von Architekten und Anwälten der Agenda 21 und des Isartalvereins gestützt wird, findetauch nach jüngsten Bemühungen von Seiten der BI bei der Gemeindeverwaltung und einzelnen Gemeinderäten, die sich unbeirrt gegen jede Änderung dieser Bauleitplanung sperren, keinerlei Gehör. Im Gegenteil, das Engagement von Seiten der Bürger wird mehr denn je wie ein Angriff gegen die „eigenen Reihen“ behandelt.
Wird hier aus parteipolitischer Loyalität, aus Fraktionszwang oder gar banaler Eitelkeit dieharte Liniegegen eine Bürgerbeteiligung beibehalten?
Die Inkraftsetzung des Bebauungsplanentwurfs wird Pullach ein maximal ausgebautes Chemiewerk bescheren, mit massiv erhöhter Produktion, 40m hohen Industrieanlagen (zum Vergleich: Großhesseloher Brücke ist 32m hoch) bis an die Ränder bebaut, mit 82m hohen Ablufttürmen, uneingeschränkter Lagerung hochexplosiver Chemikalien, weitere Steigerung der problematischen Gefahrguttransporte und eine Mehrfachbelastung der Natur-und Tierwelt imIsartal.(siehe BBPlan + Städteb. Vertrag)
Sollen wir kampflos zusehen, wie eine nachhaltige Ortsentwicklung den gewinnorientierten Interessen einer Chemieholding geopfert wird?
Sollten nicht besser alle BürgerInnen und Betroffene, die mit dieser Bauleitplanung nicht einverstanden sind, Einfluss und Druck auf ihre Gemeindevertreter ausüben?
Unser Engagement zeigt Wirkung -BI kämpft auf Rechtsweg weiter – dringlicher Spendenaufruf
Die Beschwerdegegen die nachträgliche Rücknahme der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor dem bayrischen Gerichtshof steht immer noch aus. Wir, die BI Pullach, fechten den Rechtsweg weiter aus, im Sinne aller BürgerInnen und Betroffenen, die weder eine massive Expansion noch überhaupt einen Chemiewerksausbau in Pullach wollen und die für einen demokratischen Bürgerentscheid eintreten.
Durch das Bürgerbegehren konnte die geplante Chemiewerkserweiterung bisher nicht verwirklicht werden. Um den Rechtsweg weiter bestreiten zu können sind wir mehr denn je auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Laufende Anwalts-und Gerichtskosten müssen gedeckt werden. Der kollektive Beitrag aus den Spenden jedes/r einzelnen Unterstützerin und Unterstützers ist wichtig und wertvoll, damit wir die geplante Expansion weiter verhindern können.
Sie können sich hierzu über unsere Website www.schutzdesisartals.deam „Crowdfunding zum Schutz des Isartals“ beteiligen. Spenden Sie namentlich oder anonym, per Paypal, Überweisung oder Stripe. Sie können Ihre Spende steuerlich absetzen.
Oder überweisen Sie Ihre Spende direkt, auf folgendes Konto: Spendenkonto-Nr.: DE94 7016 9543 0000 1327 99 / BLZ: 701 6954 3 / Raiffeisenbank Isar-Loisachtal
Gemeinsam können wir es schaffen!
24. Januar 2023, Vögl, von Reitzenstein, Adolf, Boeck
Bürgerbegehren Pullach u. Verein Schutz des Isartals e.V.