Am 22. Februar 2022 werden dem Pullacher Gemeinderat ein neuer Flächennutzungsplan sowie ein neuer Bebauungsplan für das UI-Grundstück vorgestellt.
Unseres Erachtens werden nun durch diesen Neu-Bebauungsplan von der Gemeindeverwaltung und der dafür verantwortlichen Bürgermeisterin die von Anfang an geplanten Maximal-Baurechte umgesetzt. Daraufhin wird zwangsläufig eine Maximal-Produktionsausweitung folgen!
Punktuelle Vorstellung dieses Bebauungsplans:
Die im letzten Entwurf bereits geplanten ca. 100.000m2 Industriebauflächen (GI 1.1, GI 1.2, GI 1.3) bleiben vorhanden. Wegen planungsrechtlicher Probleme (gegenüber der Alten Wolfratshauser Straße befindet sich ein „Mischgebiet“) wird das Industriegebiet GI 1.3 nun zum „GE-Gebiet“ erklärt, um im Textteil diesem „GE-Gebiet“ alle bisherigen Nutzungsmöglichkeiten 1:1 erneut zuzuweisen.
In allen Teilgebieten werden nun die Bauhöhen der Industrieanlagen bis 40m Bauhöhe (!) pauschal freigegeben.
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