Am 22. Februar 2022 werden dem Pullacher Gemeinderat ein neuer Flächennutzungsplan sowie ein neuer Bebauungsplan für das UI-Grundstück vorgestellt.
Unseres Erachtens werden nun durch diesen Neu-Bebauungsplan von der Gemeindeverwaltung und der dafür verantwortlichen Bürgermeisterin die von Anfang an geplanten Maximal-Baurechte umgesetzt. Daraufhin wird zwangsläufig eine Maximal-Produktionsausweitung folgen!
Punktuelle Vorstellung dieses Bebauungsplans:
Die im letzten Entwurf bereits geplanten ca. 100.000m2 Industriebauflächen (GI 1.1, GI 1.2, GI 1.3) bleiben vorhanden. Wegen planungsrechtlicher Probleme (gegenüber der Alten Wolfratshauser Straße befindet sich ein „Mischgebiet“) wird das Industriegebiet GI 1.3 nun zum „GE-Gebiet“ erklärt, um im Textteil diesem „GE-Gebiet“ alle bisherigen Nutzungsmöglichkeiten 1:1 erneut zuzuweisen.
In allen Teilgebieten werden nun die Bauhöhen der Industrieanlagen bis 40m Bauhöhe (!) pauschal freigegeben.
Abluftkamine (wieviele?) „dürfen“ 84 m hoch werden.
Gebäudewandhöhen betragen 12 m, 16 m und 20 m. „Erforderliche“ technische Dachaufbauten sind dann pauschal bis 20 m Zusatzhöhe freigegeben. Dies ergibt also bei Gebäuden mit Technikanlagen Gesamthöhen von 32 m, 36 m und 40 m.
In allen drei Teil-Gebieten ist die Errichtung aller Anlagen/Gebäude an den Grundstücksgrenzen innerhalb des Baugebietes „zulässig“.
Zum Schutz des Grundwassers ist im Hauptgebiet GI 1.1 eine 100%-Komplettversiegelung des Gesamtgrundstücks „erlaubt“.
Die eigentlich dringend notwendigen „Massnahmen zum Naturschutz“ fehlen! Stattdessen werden periphäre und völlig belanglose Kleinstauflagen angekündigt. So beispielsweise (Originalzitat): „Es findet eine Umsiedlung der betroffenen Haselmauspopulation statt. Dazu werden im April dreißig Niströhren aufgehängt, die vor der Fällung kontrolliert und bei Besatz umgesetzt werden“.
Zusammenfassung und Kommentar:
Diese Neu-Bebauungsplanung stellt eine industrielle Maximalnutzung des gesamten Grundstücks bis in den letzten Winkel hinein sicher. Noch offensivere Vorgaben für einen endgültigen industriellen Maximal-Ausbau sind kaum vorstellbar. Der Voraussetzung für eine Produktionsvervielfachung – sogar über die bereits vorhandenen technischen 2,3-fachen Genehmigungen hinaus – ist damit Tür und Tor geöffnet. Ab dem Zeitpunkt der rechtlichen Gültigkeit dieses neuen Bebauungsplans würden die Pullacher Gemeinderäte alle ihre zukünftigen inhaltlichen Mitwirkungsrechte aus der Hand geben. Der ständig angekündigte, sogenannte „Städtebauliche Vertrag“ bleibt weiterhin völlig unbekannt.