Verein Schutz des Isartals e.V.
Bürgerbegehren „Stopp der Bauleitplanung an der Dr.-Gustav-Adolph-Str.“
Bürgerbegehren
Stopp der Bauleitplanung an der Dr.-Gustav-Adolph-Str.
Bürgerinitiative Pullach / Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach Bayerischen Gemeindeordnung Art. 18a
Information zum Bebauungsplan-Entwurf United Initiators in Pullach
Verein Schutz des Isartals e.V.
- Der neue Bebauungsplan der Gemeinde Pullach vom Februar 2022 sieht vor, die 2021 geplanten Expansionsmöglichkeiten von UI nochmals massiv zu vergrößern
- Chemie-Produktionsanlagen können nun pauschal bis 40 m Höhe gebaut werden
- 100-prozentige Versiegelung von Grundstücken, keine Maßnahmen für den Umweltschutz
Am 22. Februar 2022 wurde dem Pullacher Gemeinderat ein neuer Flächennutzungsplan sowie ein neuer Bebauungsplan für das Peroxid-UI-Grundstück in Höllriegelskreuth vorgestellt. Mit diesem Vorhaben sollen nun von der Gemeindeverwaltung und der dafür verantwortlichen Bürgermeisterin, die vermutlich von Anfang an geplanten Maximal-Baurechte zugunsten des Chemie-Peroxidwerks umgesetzt werden.
Nach Inkrafttreten wird zwangsläufig eine maximale Produktionsausweitung von United Initiators erfolgen!
Punktuelle Vorstellung dieses Bebauungsplans:
Die im letzten Plan-Entwurf bereits vorgesehenen, bis zu ca. 100.000 m2 Industriebauflächen bleiben unverändert Ziel und Zweck des Expansionsplans.
→ Zum Vergleich: 100.000 m2 entsprechen der Fläche von 14 Fussballfeldern!
Wegen fachrechtlicher Probleme wird das Teilgebiet Nr. 1.3 nun zum „Gewerbe-Gebiet“ erklärt, um anschließend diesem Teilgebiet alle Industrie-Nutzungen unverändert weiter zuzuweisen.
– In allen Baugebieten werden nun Bauhöhen der Industrieanlagen mit 40 m Höhe pauschal freigegeben.
– Alle Abluftkamine können 84 m hoch werden.
– Gebäude-Wandhöhen von 12 bis 20 m werden mit technischen Aufbauten von 20 m Zusatzhöhefreigegeben. Dies ergibt bei Gebäuden mit Technikanlagen dann Gesamtbauhöhen von 32 bis 40 m.
→ Zum Vergleich: Die Grosshesseloher Brücke ist 31 m hoch!
In allen drei Teilbaugebieten wird die Errichtung von aller Anlagen und Gebäuden bis an die Grundstücksgrenzen innerhalb des Baugebietes freigegeben!
Zum Schutz des Grundwassers ist beispielsweise in der Industriebaufläche GI 1.1 (ca. 50.000 m2) eine 100%-Komplett- Versiegelung des Gesamtgrundstücks notwendig!
Dringend erforderliche, ernsthafte Maßnahmen zum Naturschutz fehlen weiterhin. Stattdessen werden eine ganze Reihe völlig wirkungs- und belangloser Kleinstauflagen angekündigt.
Kommentar:
Dieser neue Bebauungsplan stellt die industrielle Maximalnutzung des gesamten UI-Grundstücks bis in den letzten Winkel hinein sicher. Alle Bedingungen für eine Produktionsvervielfachung sind damit erfüllt – sogar weit über die bereits angeblich vorhandenen technischen 2,3-fachen Produktions-Genehmigungen hinaus!
Sobald der neue Bebauungsplan rechtlich in Kraft tritt, gibt der Pullacher Gemeinderat alle zukünftigen inhaltlichen Mitwirkungsrechte aus der Hand. Ein ständig angekündigter „Städtebaulicher Vertrag“ bleibt allen Bürgern weiterhin völlig unbekannt. Ein solcher Vertrag kann aber grundsätzlich niemals eines der vielen vorhandenen Probleme lösen.